Die Düngeverordnung von 1996, zuletzt novelliert 2020, schützt nicht unsere Gewässer, sondern sie belastet unsere Landwirtschaft mit sinnlosen Mehrkosten und Mindereinnahmen und sorgt so dafür, dass weniger in Deutschland produziert und mehr aus dem Ausland eingeführt wird. Außerdem halten wir sie für rechtswidrig und haben deshalb am 1. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht mit dem Ziel, die Düngeverordnung für ungültig zu erklären.
Für dieses Vorhaben bitten wir alle Berufskollegen herzlich um Unterstützung